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Jetzt Gutachten erstellen lassen & entspannt zurücklehnen!
Unfallgutachten
Die vollständige Basis zur Schadenabwicklung.
Wertgutachten
Faktenbasierte Entscheidungsgrundlage für Kauf oder Verkauf.
Häufige Fragen
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Wer muss das Unfallgutachten bezahlen?
Ist die Schuldfrage bei klarer Unfallrekonstruktion eindeutig und liegt mehr als ein Bagatellschaden vor, muss die Versicherung des Unfallverursachers u.a. auch die Gutachtenkosten komplett tragen. Ein Kostenvoranschlag reicht nur für eindeutige Bagatellschäden, denn er beziffert weder die unfallbedingte Wertminderung noch eine Nutzungsausfallentschädigung.
Wann erhalte ich das fertige Unfallgutachten?
Ist die Schuldfrage bei klarer Unfallrekonstruktion eindeutig und liegt mehr als ein Bagatellschaden vor, muss die Versicherung des Unfallverursachers u.a. auch die Gutachtenkosten komplett tragen. Ein Kostenvoranschlag reicht nur für eindeutige Bagatellschäden, denn er beziffert weder die unfallbedingte Wertminderung noch eine Nutzungsausfallentschädigung.
Wie schnell sind Termine möglich?
Ist die Schuldfrage bei klarer Unfallrekonstruktion eindeutig und liegt mehr als ein Bagatellschaden vor, muss die Versicherung des Unfallverursachers u.a. auch die Gutachtenkosten komplett tragen. Ein Kostenvoranschlag reicht nur für eindeutige Bagatellschäden, denn er beziffert weder die unfallbedingte Wertminderung noch eine Nutzungsausfallentschädigung.
Wie verhalten, wenn die Versicherung kürzt?
Ist die Schuldfrage bei klarer Unfallrekonstruktion eindeutig und liegt mehr als ein Bagatellschaden vor, muss die Versicherung des Unfallverursachers u.a. auch die Gutachtenkosten komplett tragen. Ein Kostenvoranschlag reicht nur für eindeutige Bagatellschäden, denn er beziffert weder die unfallbedingte Wertminderung noch eine Nutzungsausfallentschädigung.
Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen?
Ist die Schuldfrage bei klarer Unfallrekonstruktion eindeutig und liegt mehr als ein Bagatellschaden vor, muss die Versicherung des Unfallverursachers u.a. auch die Gutachtenkosten komplett tragen. Ein Kostenvoranschlag reicht nur für eindeutige Bagatellschäden, denn er beziffert weder die unfallbedingte Wertminderung noch eine Nutzungsausfallentschädigung.
Warum einen Kfz Gutachter einschalten?
Ist die Schuldfrage bei klarer Unfallrekonstruktion eindeutig und liegt mehr als ein Bagatellschaden vor, muss die Versicherung des Unfallverursachers u.a. auch die Gutachtenkosten komplett tragen. Ein Kostenvoranschlag reicht nur für eindeutige Bagatellschäden, denn er beziffert weder die unfallbedingte Wertminderung noch eine Nutzungsausfallentschädigung.
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