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Stressfrei & schnell den Verkehrsunfall abhaken

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Unfallgutachten

Die vollständige Basis zur Schadenabwicklung.

Wertgutachten

Faktenbasierte Entscheidungsgrundlage für Kauf oder Verkauf.

Häufige Fragen

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Wer muss das Unfallgutachten bezahlen?

Ist die Schuldfrage bei klarer Unfallrekonstruktion eindeutig und liegt mehr als ein Bagatellschaden vor, muss die Versicherung des Unfallverursachers u.a. auch die Gutachtenkosten komplett tragen. Ein Kostenvoranschlag reicht nur für eindeutige Bagatellschäden, denn er beziffert weder die unfallbedingte Wertminderung noch eine Nutzungsausfallentschädigung.

Ist die Schuldfrage bei klarer Unfallrekonstruktion eindeutig und liegt mehr als ein Bagatellschaden vor, muss die Versicherung des Unfallverursachers u.a. auch die Gutachtenkosten komplett tragen. Ein Kostenvoranschlag reicht nur für eindeutige Bagatellschäden, denn er beziffert weder die unfallbedingte Wertminderung noch eine Nutzungsausfallentschädigung.

Ist die Schuldfrage bei klarer Unfallrekonstruktion eindeutig und liegt mehr als ein Bagatellschaden vor, muss die Versicherung des Unfallverursachers u.a. auch die Gutachtenkosten komplett tragen. Ein Kostenvoranschlag reicht nur für eindeutige Bagatellschäden, denn er beziffert weder die unfallbedingte Wertminderung noch eine Nutzungsausfallentschädigung.

Ist die Schuldfrage bei klarer Unfallrekonstruktion eindeutig und liegt mehr als ein Bagatellschaden vor, muss die Versicherung des Unfallverursachers u.a. auch die Gutachtenkosten komplett tragen. Ein Kostenvoranschlag reicht nur für eindeutige Bagatellschäden, denn er beziffert weder die unfallbedingte Wertminderung noch eine Nutzungsausfallentschädigung.

Ist die Schuldfrage bei klarer Unfallrekonstruktion eindeutig und liegt mehr als ein Bagatellschaden vor, muss die Versicherung des Unfallverursachers u.a. auch die Gutachtenkosten komplett tragen. Ein Kostenvoranschlag reicht nur für eindeutige Bagatellschäden, denn er beziffert weder die unfallbedingte Wertminderung noch eine Nutzungsausfallentschädigung.

Ist die Schuldfrage bei klarer Unfallrekonstruktion eindeutig und liegt mehr als ein Bagatellschaden vor, muss die Versicherung des Unfallverursachers u.a. auch die Gutachtenkosten komplett tragen. Ein Kostenvoranschlag reicht nur für eindeutige Bagatellschäden, denn er beziffert weder die unfallbedingte Wertminderung noch eine Nutzungsausfallentschädigung.

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